
2014
Sport und Wellness in der Freizeit
Sport- und Wellnessbetriebe sind geschlossen. Die Schliessung betrifft z.B. Fitnesscentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder. Ausgenommen von der Schliessung sind Skigebiete, Reitanlagen und Hotelanlagen, die nur für Hotelgäste offen sind.
Kontaktsportarten (z.B. Kampfsport, Eishockey, Fussball) sind verboten.
Für alle anderen Sportarten gilt: Im Freien sind Trainings als Einzelperson oder mit maximal 5 Personen erlaubt, wenn alle mindestens 1,5 Meter Abstand halten oder alle eine Maske tragen.
